Frank Preibsch Sachverständiger

 

Das Gutachten

Gutachten gehören ebenso wie Geständnisse, Zeugenaussagen, Sachbeweise und Urkunden zu den klassischen Beweismitteln des Zivil- und Strafverfahrens und werden vom Sachverständigen nicht kraft eigenen Entschlusses (also quasi "von Amts wegen"), sondern im Auftrag des Auftrageberkreises (Gerichte wie auch Privatpersonen) erstellt. 

 

Doch unabhängig davon, wer Auftraggeber eines solchen Gutachtens ist und ob oder inwiefern sich dadurch in ihrer rechtlichen Bedeutung unterscheiden, so ändert sich jedenfalls nichts an der Tatsache, dass jedes Sachverständigengutachten ausnahmslos auf der Grundlage und unter strikter Beachtung der hierfür gesetzlichen Vorschriften zu erstellen ist